Gültig ab: 23. September 2020
ASTARI B.V.
Jonkerbosplein 52
6534 AB Nijmegen
Niederlande
Handelskammer (KvK): 88430553
1. Definitionen
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
"ASTARI" bezeichnet ASTARI B.V.
"Kunde" bezeichnet jede juristische Person, jeden Unternehmer, Distributor, Wiederverkäufer, Geschäftskunden oder sonstige professionelle Vertragspartei, die mit ASTARI eine Vereinbarung eingeht.
"Parteien" bezeichnet ASTARI und den Kunden gemeinsam.
"Vereinbarung" bezeichnet jedes Angebot, jede Bestellung, jeden Kaufvertrag, Rahmenvertrag, jede Leistungsbeschreibung, Projektvereinbarung, Vertriebsvereinbarung oder sonstige kommerzielle Absprache zwischen den Parteien.
"Waren" bezeichnet alle Produkte, Hardware, Wearables, Prototypen, Materialien oder sonstigen körperlichen Gegenstände, die von ASTARI geliefert werden.
"Dienstleistungen" bezeichnet alle Beratungs-, Entwicklungs-, Design-, technischen, Support-, Fulfillment-, Integrations-, Implementierungs-, White-Label-, Marketing- oder damit verbundenen Dienstleistungen, die von ASTARI erbracht werden.
"Drittsysteme" bezeichnet Systeme, Software, Netzwerke, Plattformen, Zahlungsinfrastrukturen, Herausgeber, Banken, Lieferanten, Hersteller, Logistikdienstleister oder externe Technologien außerhalb der direkten Kontrolle von ASTARI.
2. Anwendbarkeit
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Kostenvoranschläge, Angebote, Verhandlungen, Tätigkeiten, Vereinbarungen, Lieferungen und Rechtsbeziehungen, an denen ASTARI beteiligt ist.
Etwaige Bedingungen des Kunden, Einkaufsbedingungen oder widersprechende Bestimmungen werden ausdrücklich zurückgewiesen und gelten nicht, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich von ASTARI akzeptiert wurden.
Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich von bevollmächtigten Vertretern beider Parteien vereinbart wurden.
Enthalten bestimmte Vereinbarungen zusätzliche Bestimmungen, ergänzen diese Bestimmungen diese Bedingungen.
3. Zustandekommen von Vereinbarungen
Alle von ASTARI abgegebenen Kostenvoranschläge, Vorschläge, Preisindikationen und Angebote sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
Angebote bleiben dreißig Tage gültig, sofern nicht anders angegeben.
Eine Vereinbarung wird erst verbindlich nach:
- Schriftlicher Bestätigung durch ASTARI
- Unterzeichnung durch beide Parteien
- Oder Beginn der Leistungserbringung durch ASTARI
ASTARI kann Aufträge oder Bestellungen ablehnen, ohne zur Angabe von Gründen verpflichtet zu sein.
Frühere Angebote, Projekte oder Geschäftsbeziehungen begründen keine automatischen Rechte auf zukünftige Aufträge.
4. Art der Verpflichtungen
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, stellen alle von ASTARI übernommenen Verpflichtungen Bemühensverpflichtungen dar.
ASTARI garantiert keinen kommerziellen Erfolg, keine Geschäftsergebnisse, technische Kompatibilität, Marktakzeptanz, ununterbrochenen Betrieb oder ein bestimmtes Ergebnis.
Indikative Planungen, Prognosen und Zeitpläne stellen keine Garantien dar.
5. Preise
Alle Preise:
- Verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer
- Schließen Zölle, Abgaben, Zollgebühren, Versand, Versicherung und Kosten Dritter aus
- Beruhen auf Kostenfaktoren, die zum Zeitpunkt des Angebots bekannt waren
ASTARI kann Preise anpassen, wenn Kostensteigerungen außerhalb der zumutbaren Kontrolle von ASTARI eintreten, einschließlich:
- Materialkosten
- Preissteigerungen von Lieferanten
- Arbeitskosten
- Transport
- Währungsschwankungen
- Energiekosten
- Steuern
- Regulatorische Maßnahmen
Festpreise gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
Ist kein Festpreis vereinbart, erfolgt die Abrechnung auf Grundlage des tatsächlich aufgewendeten Zeitaufwands und der geltenden Sätze.
Wird eine unverbindliche Schätzung um mehr als zehn Prozent überschritten, wird ASTARI den Kunden informieren und die Fortsetzung besprechen.
6. Jährliche Preisanpassung
ASTARI kann Preise, Gebühren und Sätze jährlich mit Wirkung zum 1. Januar anpassen, um Inflation, Marktbedingungen oder Betriebskosten zu berücksichtigen.
Eine angemessene Vorankündigung wird erfolgen.
7. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von vierzehn Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Zahlungen müssen erfolgen:
- Vollständig
- Ohne Abzug
- Ohne Aufrechnung
- Ohne Zurückbehaltung
- Ohne Aussetzung
Die Zahlung hat auf das von ASTARI benannte Konto zu erfolgen.
Verspätete Zahlung führt automatisch ohne Mahnung zum Verzug.
ASTARI ist dann berechtigt:
- Verpflichtungen auszusetzen
- Lieferungen zurückzuhalten
- Projekte zu pausieren
- Vereinbarungen zu kündigen
- Sofortige Zahlung zu verlangen
Gesetzliche Handelszinsen und alle Inkassokosten fallen an.
Alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten trägt der Kunde.
8. Finanzielle Sicherheit und Vorauszahlung
ASTARI kann verlangen:
- Anzahlungen
- Vorauszahlung
- Bankgarantien
- Sicherungsinstrumente
- Gestaffelte Zahlungsvereinbarungen
wenn dies geschäftlich angemessen ist.
Wenn ASTARI vernünftigerweise annimmt, dass sich die finanzielle Lage des Kunden verschlechtert hat, kann ASTARI die Leistung aussetzen oder verweigern, bis eine zufriedenstellende Sicherheit gestellt wurde.
9. Insolvenz und finanzielle Verschlechterung
Alle Beträge werden sofort fällig, wenn:
- Insolvenz beantragt wird
- Ein Konkurs eintritt
- Eine Liquidation beginnt
- Zahlungsaufschub eintritt
- Vollstreckungsmaßnahmen entstehen
- Eigentumsverhältnisse oder finanzielle Umstände sich wesentlich verschlechtern
ASTARI kann die Leistung sofort ohne Haftung aussetzen oder beenden.
10. Informationen und Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt rechtzeitig bereit:
- Informationen
- Zugang
- Genehmigungen
- Dokumentation
- Technische Spezifikationen
- Mitwirkung
die für die Leistungserbringung erforderlich sind.
Der Kunde garantiert Richtigkeit und Vollständigkeit.
ASTARI haftet nicht für Folgen, die aus unrichtigen oder verspäteten Informationen entstehen.
Zusätzliche Kosten, die durch ein Versäumnis des Kunden verursacht werden, trägt der Kunde.
11. Lieferung und Leistung
Lieferzeiten und Projektpläne sind nur indikativ.
Eine Verzögerung stellt keinen Vertragsbruch dar, es sei denn:
- Es wurde schriftliche Mitteilung gemacht
- Und eine angemessene Nachfrist ist abgelaufen
ASTARI kann Unterauftragnehmer oder Dritte einsetzen.
Teillieferungen und phasenweise Leistungserbringung sind zulässig.
12. Prüfung und Abnahme
Der Kunde prüft Waren und Dienstleistungen unverzüglich bei Lieferung oder Fertigstellung.
Beanstandungen wegen sichtbarer Mängel, Fehlmengen oder Nichtkonformität müssen innerhalb von sieben Kalendertagen schriftlich eingereicht werden.
Unterbleibt ein rechtzeitiger Widerspruch, gilt dies als Abnahme.
Dienstleistungen und Ergebnisse gelten zusätzlich als abgenommen, wenn sie:
- Kommerziell genutzt werden
- Integriert werden
- Weiterverkauft werden
- Implementiert werden
- Oder anderweitig zugrunde gelegt werden
Geringfügige Mängel rechtfertigen keine Zurückweisung.
13. Änderungen und Zusatzarbeiten
Vom Kunden gewünschte Änderungen können Auswirkungen haben auf:
- Umfang
- Preise
- Planung
- Ressourcen
- Technische Machbarkeit
Zusatzarbeiten werden separat berechnet.
ASTARI ist ohne schriftliche Vereinbarung nicht verpflichtet, Änderungswünsche auszuführen.
14. Stornierung durch den Kunden
Eine Stornierung befreit den Kunden nicht von Zahlungsverpflichtungen.
Der Kunde bleibt haftbar für:
- Abgeschlossene Arbeiten
- Eingegangene Kosten
- Gekaufte Materialien
- Verpflichtungen gegenüber Dritten
- Reservierte Kapazität
- Angemessene Stornierungsschäden
15. Drittsysteme und Abhängigkeiten
Die Waren und Dienstleistungen von ASTARI können von Drittsystemen abhängen.
ASTARI haftet nicht für Ausfälle, Unterbrechungen, Inkompatibilitäten, Verzögerungen oder Änderungen, die verursacht werden durch:
- Banken
- Herausgeber
- Zahlungssysteme
- Softwareanbieter
- Digiseq
- Hersteller
- Logistikdienstleister
- Hostinganbieter
- Telekommunikationsnetze
- APIs
- Externe Lieferanten
- Behördliche Maßnahmen
- Oder andere Abhängigkeiten von Dritten
Kompatibilität oder Funktionalität kann sich aufgrund von Entscheidungen Dritter oder technischen Änderungen außerhalb der Kontrolle von ASTARI ändern.
16. Gewährleistungsbeschränkungen
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten nur ausdrücklich bestätigte Gewährleistungen.
Es besteht keine stillschweigende Gewährleistung in Bezug auf:
- Marktgängigkeit
- Eignung für einen bestimmten Zweck
- Ununterbrochene Nutzung
- Kompatibilität
- Kommerziellen Erfolg
- Oder Kontinuität von Drittsystemen
Gewährleistungsverpflichtungen gelten nicht, wenn Mängel entstehen durch:
- Missbrauch
- Unbefugte Änderung
- Unsachgemäße Lagerung
- Fehlerhafte Integration
- Einwirkung Dritter
- Höhere Gewalt
- Oder gewöhnliche Abnutzung
17. Höhere Gewalt
ASTARI haftet nicht für Nichterfüllung aufgrund höherer Gewalt.
Höhere Gewalt umfasst:
- Lieferantenausfall
- Cybervorfälle
- Stromausfälle
- Transportstörungen
- Krieg
- Pandemien
- Streiks
- Brand
- Überschwemmung
- Zollverzögerung
- Behördliche Beschränkung
- Infrastrukturausfall
- Oder vergleichbare Ereignisse außerhalb zumutbarer Kontrolle
Verpflichtungen werden während höherer Gewalt ausgesetzt.
Dauert höhere Gewalt länger als dreißig Kalendertage, kann jede Partei die betroffenen Verpflichtungen ohne Haftung beenden.
18. Haftungsbeschränkung
ASTARI haftet nur für direkte Schäden, die aus grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten resultieren.
ASTARI haftet niemals für:
- Indirekte Schäden
- Folgeschäden
- Betriebsunterbrechung
- Reputationsschäden
- Entgangenen Gewinn
- Entgangenen Umsatz
- Verlust von Goodwill
- Verlust von Einsparungen
- Datenverlust
- Ansprüche Dritter
- Ausfall des Zahlungsecosystems
- Oder Ausfall technologischer Abhängigkeiten
Die Gesamthaftung ist beschränkt auf:
- Den Rechnungswert des betreffenden Auftrags
- Oder Versicherungsleistungen, soweit anwendbar
je nachdem, welcher Betrag niedriger ist.
Diese Beschränkungen gelten nicht bei nachgewiesenem Vorsatz oder bewusster Leichtfertigkeit der Geschäftsleitung von ASTARI.
19. Haftung des Kunden und gemeinsame Verantwortung
Wird ein Auftrag gemeinsam von mehreren Kunden oder Einheiten erteilt, haftet jeder gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus der Vereinbarung.
Handelt eine Person im Namen einer juristischen Person, darf ASTARI vernünftigerweise auf die Befugnis dieser Person vertrauen, die betreffende Einheit zu binden.
Entsteht persönliche Haftung nach anwendbarem Recht, einschließlich bei Falschdarstellung, Betrug oder bewusstem Eingehen von Verpflichtungen ohne angemessene Erfüllungsfähigkeit, behält sich ASTARI alle Rechte gegenüber verantwortlichen Personen vor.
20. Eigentumsvorbehalt und Rücknahmerecht
Alle von ASTARI gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung aller fälligen Beträge ausschließliches Eigentum von ASTARI.
Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf:
- Kaufpreis
- Zinsen
- Inkassokosten
- Schäden
- Und alle damit verbundenen Ansprüche aus der Vereinbarung
Bis zum Eigentumsübergang dürfen Waren nicht:
- Verpfändet werden
- Belastet werden
- Übertragen werden
- Außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs weiterverkauft werden
- Oder anderweitig ohne schriftliche Zustimmung von ASTARI verfügt werden
Der Kunde wird:
- Vorbehaltsware ordnungsgemäß lagern
- Das Eigentum von ASTARI soweit möglich klar kennzeichnen
- Angemessenen Schutz gegen Verlust oder Beschädigung aufrechterhalten
ASTARI kann Waren bei Nichtzahlung, Insolvenz oder Vertragsbruch sofort zurückfordern.
Der Kunde wird bei der Rücknahme vollständig mitwirken.
21. Aussetzungsrechte
ASTARI kann die Leistung sofort aussetzen, wenn:
- Rechnungen unbezahlt bleiben
- Sicherheit nicht gestellt wird
- Insolvenzrisiko besteht
- Vertragliche Verpflichtungen verletzt werden
- Die Mitwirkung unzureichend ist
- Oder die Leistung ASTARI einem unangemessenen kommerziellen, rechtlichen oder operativen Risiko aussetzen würde
Die Aussetzung befreit den Kunden nicht von Zahlungsverpflichtungen.
22. Beschwerden und Rügepflicht
Der Kunde wird ASTARI jede Beschwerde, jeden Mangel oder Einwand unverzüglich und schriftlich mitteilen.
Beschwerden müssen:
- Ausreichend detailliert sein
- Soweit vernünftigerweise möglich belegt sein
- Ohne unangemessene Verzögerung eingereicht werden
Unterbleibt eine rechtzeitige Rüge, gilt der betreffende Anspruch als verwirkt.
Beschwerden setzen Zahlungsverpflichtungen nicht aus.
ASTARI ist nicht verpflichtet, Arbeiten außerhalb des ursprünglich vereinbarten Umfangs auszuführen.
23. Verjährungsfrist für Ansprüche
Jeder Anspruch, jede Klage oder jedes Recht auf Entschädigung gegen ASTARI erlischt zwölf Monate nach dem anspruchsbegründenden Ereignis, sofern zwingendes Recht nichts anderes vorsieht.
Der Kunde hat zusätzlich alle anwendbaren Beschwerde- und Mitteilungspflichten nach niederländischem Recht einzuhalten, einschließlich Artikel 6:89 BW, soweit relevant.
24. Beschränkungen der Abtretung und Übertragung
Der Kunde darf Rechte oder Verpflichtungen aus der Vereinbarung nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ASTARI übertragen.
Dieses Verbot soll dingliche Wirkung im Sinne von Artikel 3:83(2) des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs haben.
ASTARI darf Rechte abtreten oder verbundene Unternehmen, Unterauftragnehmer oder Rechtsnachfolger einsetzen, sofern dies geschäftlich angemessen ist.
25. Geistige Eigentumsrechte
Alle geistigen Eigentumsrechte, die aus oder im Zusammenhang mit ASTARIs Waren, Dienstleistungen, Materialien, Entwicklungen, Konzepten, Designs, Software, Branding, Dokumentation und Know-how entstehen, verbleiben ausschließlich bei ASTARI oder ihren Lizenzgebern.
Nichts in der Vereinbarung überträgt Eigentum an geistigem Eigentum, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Der Kunde darf nicht:
- Vervielfältigen
- Ändern
- Kommerzialisieren
- Reverse Engineering betreiben
- Verbreiten
- Offenlegen
- Oder geistiges Eigentum von ASTARI verwerten
ohne vorherige schriftliche Zustimmung.
Beschränkte Nutzungsrechte, die zur Durchführung der Vereinbarung gewährt werden, sind nicht exklusiv, widerruflich und an vollständige Zahlung gebunden.
26. Vertraulichkeit
Jede Partei behandelt alle von der anderen Partei erhaltenen Informationen als streng vertraulich.
Vertrauliche Informationen umfassen:
- Kommerzielle Informationen
- Preise
- Geschäftspläne
- Kundeninformationen
- Technische Informationen
- Software
- Know-how
- Produktspezifikationen
- Herstellungsinformationen
- Prototypen
- Und alle nicht öffentlichen Informationen
Die Parteien werden:
- Vertrauliche Informationen nur für die Vereinbarung verwenden
- Offenlegung auf notwendiges Personal beschränken
- Sicherstellen, dass Unterauftragnehmer und Mitarbeiter dies einhalten
Vertraulichkeitsverpflichtungen gelten während der gesamten Vereinbarung und für fünf Jahre nach Beendigung fort.
Geschäftsgeheimnisse und geschützte technische Informationen bleiben geschützt, solange sie rechtlich schutzfähig sind.
27. Vertragsstrafe bei Verletzung der Vertraulichkeit
Jede Verletzung der Vertraulichkeit berechtigt ASTARI zu einer sofort fälligen Vertragsstrafe von:
- 5.000 € pro Verstoß
- Zuzüglich 500 € pro Tag für einen fortdauernden Verstoß
Eine Mahnung oder ein Schadensnachweis ist nicht erforderlich.
Diese Vertragsstrafe lässt das Recht von ASTARI unberührt, vollständigen Schadensersatz zu verlangen und Unterlassungsansprüche geltend zu machen.
28. Abwerbeverbot
Während der Vereinbarung und für zwölf Monate danach darf der Kunde weder direkt noch indirekt:
- Anstellen
- Rekrutieren
- Abwerben
- Beauftragen
- Oder unter Vertrag nehmen
Mitarbeiter, Berater oder Unterauftragnehmer von ASTARI, die wesentlich an der Vereinbarung beteiligt waren, ohne schriftliche Zustimmung von ASTARI.
Diese Beschränkung gilt unabhängig von Beschäftigungsstruktur oder Einschaltung eines Vermittlers.
29. Exportkontrollen und Compliance
Der Kunde hat alle anwendbaren Exportkontroll-, Sanktions-, Antikorruptions- und Handelscompliance-Gesetze einzuhalten.
ASTARI kann die Leistung verweigern oder aussetzen, wenn:
- Exportbeschränkungen gelten
- Sanktionsbedenken entstehen
- AML-Bedenken entstehen
- Oder die rechtliche Compliance nicht vernünftigerweise sichergestellt werden kann
ASTARI haftet nicht für daraus resultierende Verzögerungen oder Verweigerungen.
30. Fortgeltung von Rechten
Die folgenden Bestimmungen gelten nach Beendigung oder Ablauf der Vereinbarung fort:
- Zahlungsverpflichtungen
- Haftungsbeschränkungen
- Eigentumsvorbehalt
- Vertraulichkeit
- Geistiges Eigentum
- Vertragsstrafen
- Freistellungen
- Streitbeilegung
- Und alle Klauseln, die ihrer Natur nach fortgelten sollen
31. Freistellung und Ansprüche Dritter
Der Kunde stellt ASTARI vollständig von Ansprüchen Dritter frei, die entstehen aus:
- Missbrauch durch den Kunden
- Vom Kunden bereitgestellten Informationen
- Regulatorischen Verstößen
- Produkten oder Integrationen des Kunden
- Verletzungsansprüchen aufgrund von Anweisungen des Kunden
- Oder rechtswidrigem Verhalten, das dem Kunden zuzurechnen ist
Der Kunde ersetzt alle daraus resultierenden Kosten, Schäden und angemessenen Rechtskosten.
32. Vollständige Vereinbarung
Die Vereinbarung und diese Bedingungen stellen die vollständige Verständigung zwischen den Parteien dar und ersetzen frühere mündliche oder schriftliche Besprechungen zum gleichen Gegenstand.
33. Änderungen der Bedingungen
ASTARI kann diese Bedingungen von Zeit zu Zeit ändern.
Geringfügige oder administrative Änderungen können sofort umgesetzt werden.
Wesentliche Änderungen werden mitgeteilt, soweit dies vernünftigerweise möglich ist, und wirken sich nicht auf bereits abgeschlossene Leistungen aus, sofern nicht anders vereinbart.
34. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Alle Vereinbarungen und Streitigkeiten unterliegen ausschließlich niederländischem Recht.
Die Anwendbarkeit des CISG, des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf, ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Streitigkeiten werden ausschließlich dem zuständigen Gericht im Bezirk Gelderland, Niederlande, vorgelegt, sofern zwingendes Recht nichts anderes vorsieht.
35. Kontaktdaten
ASTARI B.V.
Jonkerbosplein 52
6534 AB Nijmegen
Niederlande
Handelskammer: 88430553
E-Mail: info@astariwearables.com