ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR ASTARI BV (Business2Business) / (Corporate)
Artikel 1 – Definitionen
- Astari mit Sitz in Doetinchem, Handelskammernummer 88430553, wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Dienstleister bezeichnet.
- Der Vertragspartner des Dienstleisters wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Auftraggeber bezeichnet.
- Die Parteien sind gemeinsam Dienstleister und Auftraggeber.
- Unter der Vereinbarung versteht man die Dienstleistungsvereinbarung zwischen den Parteien.
Artikel 2 – Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Angebote, Aktivitäten, Vereinbarungen und Lieferungen von Dienstleistungen oder Waren durch oder im Namen des Dienstleisters.
- Eine Abweichung von diesen Geschäftsbedingungen ist nur möglich, wenn dies ausdrücklich und schriftlich von den Parteien vereinbart wurde.
- Der Vertrag enthält stets Best-Effort-Verpflichtungen für den Dienstleister, keine Ergebnisverpflichtungen.
Artikel 3 – Zahlung
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen, sofern die Parteien hierüber nichts anderes schriftlich vereinbart haben oder in der Rechnung eine andere Zahlungsfrist angegeben ist.
- Zahlungen erfolgen ohne Anspruch auf Aussetzung oder Ausgleich durch Überweisung des fälligen Betrags auf die vom Dienstleister angegebene Bankkontonummer.
- Bezahlt der Kunde eine Rechnung nicht innerhalb der vereinbarten Frist, gerät er von Rechts wegen in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Ab diesem Zeitpunkt ist der Dienstleister berechtigt, die Verpflichtungen auszusetzen, bis der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen ist.
- Bleibt der Kunde im Verzug, wird der Dienstleister die Einziehung vornehmen. Die mit diesem Inkasso verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Befindet sich der Kunde in Verzug, schuldet er dem Dienstleister neben der Hauptsumme auch gesetzliche (kommerzielle) Zinsen, außergerichtliche Inkassokosten und sonstige Schäden. Die Inkassokosten werden auf der Grundlage der Verordnung über die Entschädigung außergerichtlicher Inkassokosten berechnet.
- Im Falle einer Liquidation, eines Konkurses, einer Pfändung oder eines Zahlungsaufschubs des Kunden sind die Forderungen des Dienstleisters gegenüber dem Kunden sofort fällig und zahlbar.
- Verweigert der Kunde die Mitwirkung an der Auftragserfüllung durch den Dienstleister, ist er dennoch verpflichtet, dem Dienstleister den vereinbarten Preis zu zahlen.
Artikel 4 – Angebote und Kostenvoranschläge
- Die Angebote des Dienstleisters sind maximal 1 Monat gültig, sofern im Angebot keine andere Annahmefrist angegeben ist. Wird das Angebot innerhalb dieser Frist nicht angenommen, verfällt das Angebot.
- Die in den Angeboten angegebenen Lieferzeiten sind Richtwerte und berechtigen den Kunden nicht zur Auflösung oder Entschädigung, wenn sie überschritten werden, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
- Angebote und Kostenvoranschläge gelten nicht automatisch für Nachbestellungen. Dies müssen die Parteien ausdrücklich und schriftlich vereinbaren.
Artikel 5 – Preise
- Die auf Angeboten, Kostenvoranschlägen und Rechnungen des Dienstleisters genannten Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und etwaiger anderer staatlicher Abgaben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
- Die Preise der Waren richten sich nach den damals bekannten Selbstkostenpreisen. Erhöhungen, die für den Dienstleister zum Zeitpunkt der Angebotserstellung bzw. des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar waren, können zu Preiserhöhungen führen.
- Hinsichtlich der Leistungen können die Parteien bei Vertragsabschluss einen Festpreis vereinbaren.
- Sofern kein Festpreis vereinbart wurde, kann der Tarif für die Leistung anhand der tatsächlich aufgewendeten Stunden ermittelt werden. Der Satz berechnet sich nach den üblichen Stundensätzen des Dienstleisters, die für den Zeitraum gelten, in dem er die Leistung erbringt, sofern nicht ein anderer Stundensatz vereinbart ist.
- Sofern kein Tarif auf Basis der tatsächlich aufgewendeten Stunden vereinbart wurde, wird für die Leistung ein Richtpreis vereinbart, wobei der Dienstleister berechtigt ist, hiervon bis zu 10 % abzuweichen. Liegt der Zielpreis um mehr als 10 % höher, muss der Dienstleister dem Auftraggeber rechtzeitig mitteilen, warum ein höherer Preis gerechtfertigt ist. In diesem Fall hat der Auftraggeber das Recht, einen Teil des Auftrags zu stornieren, der den Zielpreis zuzüglich 10 % übersteigt.
Artikel 6 – Preisindexierung
- Die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise und Stundenlöhne basieren auf dem jeweils gültigen Preisniveau. Der Dienstleister hat das Recht, die dem Kunden in Rechnung gestellten Gebühren jährlich zum 1. Januar anzupassen.
- Angepasste Preise, Tarife und Stundenlöhne werden dem Auftraggeber schnellstmöglich mitgeteilt.
Artikel 7 – Bereitstellung von Informationen durch den Kunden
- Der Auftraggeber stellt dem Dienstleister alle für die Auftragsdurchführung relevanten Informationen zur Verfügung.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Daten und Unterlagen, die nach Ansicht des Dienstleisters für die ordnungsgemäße Auftragsdurchführung erforderlich sind, rechtzeitig und in der gewünschten Form und auf die gewünschte Art und Weise zur Verfügung zu stellen.
- Der Auftraggeber gewährleistet die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der dem Dienstleister zur Verfügung gestellten Daten und Unterlagen, auch wenn diese von Dritten stammen, sofern sich aus der Art des Auftrages nicht etwas anderes ergibt.
- Der Kunde stellt den Dienstleister von jeglichem Schaden jeglicher Art frei, der sich aus der Nichteinhaltung der Bestimmungen des ersten Absatzes dieses Artikels ergibt.
- Sofern und soweit der Auftraggeber dies verlangt, wird der Dienstleister die entsprechenden Unterlagen zurücksenden.
- Stellt der Auftraggeber die vom Dienstleister geforderten Informationen und Unterlagen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß zur Verfügung und verzögert sich dadurch die Ausführung des Auftrages, so gehen die dadurch entstehenden Mehrkosten und Mehrgebühren zu Lasten des Auftraggebers der Kunde.
Artikel 8 – Widerruf der Bestellung
- Dem Auftraggeber steht es frei, den Auftrag an den Dienstleister jederzeit zu kündigen.
- Wenn der Auftraggeber den Auftrag zurückzieht, ist er verpflichtet, den geschuldeten Lohn und die dem Dienstleister entstandenen Auslagen zu zahlen.
Artikel 9 – Ausführung der Vereinbarung
- Der Dienstleister führt den Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen und im Einklang mit den Anforderungen guter Arbeitsleistung aus.
- Der Dienstleister hat das Recht, Arbeiten durch Dritte ausführen zu lassen.
- Die Umsetzung erfolgt in gegenseitiger Absprache und nach schriftlicher Vereinbarung und Zahlung einer ggf. vereinbarten Anzahlung.
- Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers, dass der Dienstleister rechtzeitig mit dem Auftrag beginnen kann.
Artikel 10 – Zuweisung der Vertragsdauer
- Der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Dienstleister wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern sich aus der Art des Vertrags nichts anderes ergibt oder die Parteien nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart haben.
- Wenn die Parteien eine Frist für die Fertigstellung bestimmter Arbeiten innerhalb der Vertragslaufzeit vereinbart haben, handelt es sich dabei nie um eine strenge Frist. Bei Überschreitung dieser Frist muss der Auftraggeber den Dienstleister schriftlich in Verzug setzen.
Artikel 11 – Änderung der Vereinbarung
- Stellt sich bei der Vertragsabwicklung heraus, dass es für die ordnungsgemäße Auftragsausführung erforderlich ist, die auszuführenden Arbeiten zu ändern oder zu ergänzen, werden die Parteien den Vertrag rechtzeitig und in gegenseitiger Absprache entsprechend anpassen.
- Vereinbaren die Parteien eine Änderung oder Ergänzung des Vertrages, kann sich dies auf den Zeitpunkt der Leistungserbringung auswirken. Der Dienstleister wird den Kunden hierüber schnellstmöglich informieren.
- Sofern die Änderung oder Ergänzung des Vertrages finanzielle und/oder qualitative Auswirkungen hat, wird der Dienstleister den Auftraggeber hierüber schnellstmöglich schriftlich informieren.
- Sofern die Parteien ein festes Entgelt vereinbart haben, gibt der Dienstleister an, inwieweit die Vertragsänderung oder -ergänzung zu einer Überschreitung dieses Entgelts führt.
Artikel 12 – Höhere Gewalt
- Zusätzlich zu den Bestimmungen von Artikel 6:75 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs kann ein Versäumnis des Dienstleisters bei der Erfüllung einer Verpflichtung gegenüber dem Kunden nicht dem Dienstleister zugeschrieben werden, wenn ein Umstand vorliegt, der vom Willen des Dienstleisters unabhängig ist Dienstleister, wodurch die Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise verhindert wird oder die Erfüllung seiner Verpflichtungen vom Dienstleister nicht zumutbar ist. Zu diesen Umständen zählen auch Nichterfüllung durch Lieferanten oder sonstige Dritte, Stromausfälle, Computerviren, Streiks, schlechte Wetterbedingungen und Arbeitsunterbrechungen.
- Tritt eine der oben genannten Situationen ein, aufgrund derer der Dienstleister seinen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden nicht nachkommen kann, werden diese Verpflichtungen ausgesetzt, solange der Dienstleister seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Wenn die im vorstehenden Satz genannte Situation 30 Kalendertage angedauert hat, haben die Parteien das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise schriftlich aufzulösen.
- In dem im zweiten Absatz dieses Artikels genannten Fall ist der Dienstleister nicht zum Ersatz etwaiger Schäden verpflichtet, auch dann nicht, wenn der Dienstleister aufgrund der Situation höherer Gewalt einen Vorteil erlangt.
Artikel 13 – Vergleich
Der Kunde verzichtet auf das Recht, eine Schuld gegenüber dem Leistungserbringer mit einer Forderung gegenüber dem Leistungserbringer aufzurechnen.
Artikel 14 – Aussetzung
Der Kunde verzichtet auf das Recht, die Erfüllung jeglicher Verpflichtungen aus diesem Vertrag auszusetzen.
Artikel 15 – Übertragung von Rechten
Rechte einer Partei aus dieser Vereinbarung dürfen nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei übertragen werden. Diese Bestimmung gilt als Klausel mit sachenrechtlicher Wirkung im Sinne von Artikel 3:83 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches.
Artikel 16 – Verfall der Forderung
Jeglicher Anspruch auf Ersatz des vom Leistungserbringer verursachten Schadens verjährt in jedem Fall 12 Monate nach dem Ereignis, aus dem die Haftung direkt oder indirekt resultiert. Dies schließt die Bestimmungen von Abschnitt 6:89 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches nicht aus.
Artikel 17 – Garantie
Die Parteien haben einen Vertrag mit Dienstleistungscharakter geschlossen, der lediglich eine Leistungsverpflichtung für Astari und daher keine Ergebnisverpflichtung enthält.
Artikel 18 – Versicherung
- Der Kunde verpflichtet sich, die gelieferten Waren, die für die Durchführung des zugrunde liegenden Vertrages erforderlich sind, sowie die beim Kunden vorhandenen und unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren des Dienstleisters ausreichend zu versichern und versichert zu halten gegen: unter anderem Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie Diebstahl.
- Der Kunde stellt die Policen dieser Versicherungen auf erstes Anfordern zur Einsicht bereit.
Artikel 19 – Haftung für Schäden
- Der Dienstleister haftet nicht für Schäden, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, es sei denn, der Dienstleister hat den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
- Für den Fall, dass der Dienstleister dem Kunden Schadensersatz schuldet, wird der Schaden das Honorar nicht übersteigen.
- Jegliche Haftung für Schäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung ergeben, ist stets auf den Betrag beschränkt, der im jeweiligen Fall von der (Berufs-)Haftpflichtversicherung(en) ausgezahlt wird. Dieser Betrag erhöht sich um die Höhe der Selbstbeteiligung gemäß der jeweiligen Police.
- Die Haftungsbeschränkung gilt auch dann, wenn der Dienstleister für Schäden haftbar gemacht wird, die direkt oder indirekt aus der unsachgemäßen Funktion der vom Dienstleister bei der Auftragserfüllung verwendeten Geräte, Software, Dateien, Register oder anderen Gegenstände resultieren.
- Die Haftung des Dienstleisters für Schäden, die auf Vorsatz oder vorsätzlicher Fahrlässigkeit des Dienstleisters, seines Vorgesetzten oder seiner Untergebenen beruhen, ist nicht ausgeschlossen.
Artikel 20 – Haftung des Kunden
- Wird ein Auftrag von mehr als einer Person erteilt, haftet jede von ihnen gesamtschuldnerisch für die Beträge, die dem Dienstleister im Rahmen dieses Auftrags geschuldet werden.
- Wird ein Auftrag direkt oder indirekt von einer natürlichen Person im Auftrag einer juristischen Person erteilt, kann es sich bei dieser natürlichen Person auch um einen Privatauftraggeber handeln. Dies setzt voraus, dass diese natürliche Person als (Mit-)Entscheidungsträger der juristischen Person angesehen werden kann. Bei Nichtzahlung durch die juristische Person haftet daher die natürliche Person persönlich für die Begleichung der Rechnung, unabhängig davon, ob diese auf den Namen einer juristischen Person oder auf den Namen des Kunden als Rechnung ausgestellt wurde natürliche Person oder beide, unabhängig davon, ob auf Wunsch des Kunden. .
Artikel 21 – Entschädigung
Der Kunde stellt den Dienstleister von allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit den vom Dienstleister gelieferten Waren und/oder Dienstleistungen frei.
Artikel 22 – Beschwerdepflicht
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, Beanstandungen der erbrachten Leistungen unverzüglich schriftlich dem Dienstleister anzuzeigen. Die Beschwerde enthält eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels, damit der Dienstleister angemessen reagieren kann.
- In jedem Fall kann eine Reklamation nicht dazu führen, dass der Dienstleister zu einer anderen als der vereinbarten Leistung verpflichtet wird.
Artikel 23 – Eigentumsvorbehalt, Aussetzungsrecht und Zurückbehaltungsrecht
- Die beim Auftraggeber vorhandenen Waren sowie die gelieferten Waren und Teile bleiben Eigentum des Dienstleisters, bis der Auftraggeber den gesamten vereinbarten Preis bezahlt hat. Bis dahin kann sich der Dienstleister auf seinen Eigentumsvorbehalt berufen und die Ware zurücknehmen.
- Werden die vereinbarten Vorauszahlungsbeträge nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt, ist der Dienstleister berechtigt, die Arbeiten bis zur Zahlung des vereinbarten Teils auszusetzen. In diesem Fall liegt ein Gläubigerverzug vor. In diesem Fall kann sich der Dienstleister nicht auf eine verspätete Lieferung berufen.
- Der Dienstleister ist nicht berechtigt, die unter seinem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu verpfänden oder auf andere Weise zu belasten.
- Ist die Ware noch nicht geliefert, wurde aber die vereinbarte Anzahlung bzw. der vereinbarte Preis nicht vertragsgemäß gezahlt, steht dem Dienstleister ein Zurückbehaltungsrecht zu. In diesem Fall wird der Artikel erst geliefert, wenn der Kunde den Betrag vollständig und vertragsgemäß bezahlt hat.
- Im Falle einer Liquidation, Insolvenz oder Zahlungseinstellung des Kunden sind die Verpflichtungen des Kunden sofort fällig und zahlbar.
Artikel 24 – Geistiges Eigentum
- Sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben, behält sich der Dienstleister sämtliche geistigen Alleinrechte (einschließlich Urheberrecht, Patentrecht, Markenrecht, Zeichnungs- und Modellrecht etc.) an allen Entwürfen, Zeichnungen, Schriften, Trägern mit Daten oder anderen Informationen vor, Zitate, Bilder, Skizzen, Modelle, Modelle usw.
- Die genannten uneingeschränkten Urheberrechte dürfen ohne schriftliche Genehmigung des Diensteanbieters nicht kopiert, Dritten gezeigt und/oder zugänglich gemacht oder in sonstiger Weise genutzt werden.
- Der Kunde verpflichtet sich, die Vertraulichkeit der ihm vom Dienstleister zugänglich gemachten vertraulichen Informationen zu wahren. Unter vertraulichen Informationen werden in jedem Fall diejenigen verstanden, auf die sich dieser Artikel bezieht, sowie Unternehmensdaten. Der Kunde verpflichtet sich, seinem Personal und/oder Dritten, die an der Umsetzung dieser Vereinbarung beteiligt sind, eine schriftliche Geheimhaltungspflicht im Sinne dieser Bestimmung aufzuerlegen.
Artikel 25 – Vertraulichkeit
- Jede der Parteien wird die Informationen, die sie (in welcher Form auch immer) von der anderen Partei erhält, sowie alle anderen Informationen über die andere Partei, von denen sie weiß oder vernünftigerweise annehmen kann, dass sie geheim oder vertraulich sind, oder Informationen, von denen sie erwarten kann, dass sie verbreitet werden, aufbewahren kann der anderen Partei Schaden zufügen und alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass auch sein Personal die besagten Informationen vertraulich behandelt.
- Die im ersten Absatz dieses Artikels genannte Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen:
- Die in diesem Artikel beschriebene Geheimhaltungsverpflichtung gilt für die Dauer dieser Vereinbarung und für einen Zeitraum von drei Jahren nach ihrer Beendigung.
Artikel 26 – Strafe für die Verletzung der Geheimhaltungspflicht
- Verstößt der Kunde gegen den Artikel dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Vertraulichkeit, verwirkt der Kunde ein sofort fälliges Bußgeld in Höhe von 5.000 € für jeden Verstoß und einen zusätzlichen Betrag von 500 € für jeden Tag, an dem der Verstoß andauert. Dies gilt unabhängig davon, ob der Verstoß dem Auftraggeber zuzurechnen ist. Darüber hinaus ist für den Verfall dieser Geldbuße keine vorherige Inverzugsetzung oder ein gerichtliches Verfahren erforderlich. Außerdem muss kein Schaden vorliegen.
- Der im ersten Absatz dieses Artikels genannte Verfall der Geldbuße berührt nicht die anderen Rechte des Dienstleisters, einschließlich seines Rechts, zusätzlich zur Geldbuße eine Entschädigung zu fordern.
Artikel 27 – Nichtübernahme von Personal
Der Auftraggeber beschäftigt keine Mitarbeiter des Dienstleisters (oder von Unternehmen, die der Dienstleister zur Durchführung dieses Vertrages herangezogen hat und die an der Durchführung des Vertrages beteiligt sind oder waren). Er lässt sie auch sonst weder direkt noch indirekt für sich arbeiten. Dieses Verbot gilt während der Laufzeit des Vertrages bis ein Jahr nach dessen Beendigung. Von diesem Verbot gibt es eine Ausnahme: Die Parteien können in guter betriebswirtschaftlicher Absprache andere Vereinbarungen treffen. Diese Vereinbarungen gelten, soweit sie schriftlich niedergelegt sind.
Artikel 28 – Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Astari ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen.
- Änderungen von geringfügiger Bedeutung können jederzeit vorgenommen werden.
- Wesentliche inhaltliche Änderungen wird Astari möglichst vorab mit dem Kunden besprechen.
Artikel 29 – Anwendbares Recht und zuständiges Gericht
- Für alle Vereinbarungen zwischen den Parteien gilt ausschließlich niederländisches Recht.
- Das niederländische Gericht in dem Bezirk, in dem Astari niedergelassen ist/eine Praxis/Büro hat, ist ausschließlich für die Entscheidung von Streitigkeiten zwischen den Parteien zuständig, sofern das Gesetz nichts anderes vorschreibt.
Artikel 30 – Namensnennung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden gemeinsam mit Rocket Lawyer erstellt.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab: 23. September 2022